Wann ist Augenlasern ggf. nicht möglich?
Es macht keinen Unterschied, ob es sich bei einer Augenlaseroperation um eine Schönheitskorrektur handelt oder diese aus krankheitsbedingten Umständen durchgeführt werden muss. Eine Augenlaserbehandlung ist und bleibt ein chirurgischer Eingriff. Neben den allgemein bekannten Gefahren, die bei jeder Operation bestehen, gibt es auch spezielle Risiken, die nur bei der Laserbehandlung der Augen auftreten. Hierbei handelt es sich um kurzfristige, aber auch langfristige Sehbeeinträchtigungen unterschiedlichster Art, die meist weitere Operationen zufolge haben können oder gar irreparabel sind. Eine ausführliche fachärztliche Beratung unter sorgfältiger Abwägung des Risiko- und Nutzenfaktors eines jeden Einzelnen, ist daher vor dem Augen lasern äußerst notwendig. Bei einem bestimmten Personenkreis darf eine Laserbehandlung der Augen nicht durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um Personen, die z.B. unter Rheuma, Stoffwechselerkrankungen oder Wundheilstörungen leiden. Ebenfalls ist eine Augenlaserbehandlung bei Menschen, die jünger als 21 Jahre alt sind, aufgrund der noch nicht fertig entwickelten Augen nicht möglich. Schwangere Frauen sollten sich hinsichtlich ihres ungeborenen Kindes und aufgrund ihres sich im Umstand befindlichen Körpers auch keiner Lasik oder Femto-Lasik Behandlung unterziehen.