Augenlaserbehandlung
Viele Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen empfinden Sehhilfen wie die Brille oder Kontaktlinsen als äußerst störend, unter anderem weil freizeitlichen Aktivitäten nur noch begrenzt nachgegangen werden kann. Beim Ausüben von sportlichen Tätigkeiten besteht mit der Brille erhöhte Verletzungsgefahr und das Ausweichen auf Kontaktlinsen ist zumindest beim Schwimmen keine Lösung mehr. Eine Alternative zu den künstlichen Sehhilfen stellt die Augenlaserbehandlung dar, trotz gewisser Restrisiken liegen die Erfolgsaussichten einer solchen Behandlung mittlerweile bei 98%.
Mit einer Augenlaserbehandlung können die Folgen von Kurz-, Weit- und Stabsichtigkeit operativ verbessert oder ganz korrigiert werden. Inzwischen gibt es viele verschiedene Verfahren der Augenkorrektur, hierzu zählen unter anderem laut augen-lasern.org die Lasertechniken LASIK, LASEK und epi-LASIK sowie PRK. Welches Verfahren im Einzelfall geeignet ist, hängt beispielsweise von Faktoren wie der Dicke der Hornhaut des Patienten ab. Trotz der Aussicht auf uneingeschränktes Sehvermögen kommt eine Augenlaserbehandlung nicht für jeden Betroffenen in Frage, medizinisch als auch finanziell müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein.
In einer Voruntersuchung wird daher im Detail geprüft, inwieweit überhaupt die Möglichkeit eines operativen Eingriffs besteht. Generell werden Augenlaserbehandlungen nur bei Betroffenen durchgeführt, deren Werte sich im Dioptrienbereich zwischen -10,0 und +5,0 bewegen. Darüber hinaus sollte es sich bei der Beeinträchtigung des Sehvermögens um eine Fehlsichtigkeit handeln, die nicht mehr zunimmt, sondern seit mindestens einem Jahr unverändert ist. Die Hornhaut des Betroffenen muss eine gewisse Dicke aufweisen, damit eine Augenlaserbehandlung durchgeführt werden kann, und es dürfen keine Augenkrankheiten oder -entzündungen vorliegen. Da die Kosten für einen solchen Eingriff in Abhängigkeit des Bundeslandes und des behandelnden Arztes stark variieren, jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen und nur teilweise von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, sind die finanziellen Rücklagen des Patienten ebenso von Bedeutung, da die Preise für eine Behandlung in der Regel im vierstelligen Bereich liegen.
In den Kosten inbegriffen ist ein Beratungsgespräch, in welchem der Betroffene über mögliche Komplikationen und Nebenwirkungen aufgeklärt wird. Dabei ist darauf zu achten, dass der behandelnde Arzt einen kompetenten Eindruck vermittelt, wofür unter anderem Qualitätsauszeichnungen ein Indiz sein können. Wichtig ist, dass sich der Patient Risiken wie möglichen Infektionen und Sehfehlern durch eine Über- oder Unterkorrektur bewusst ist. Und um eventuelle Komplikationen auszuschließen, sollte der Patient den Empfehlungen des Arztes vor und nach der Operation unbedingt Folge leisten. Auf diese Weise kann vielen Menschen mit einer Augenlaserbehandlung zu besserem bis uneingeschränktem Sehvermögen verholfen werden.